Urkunde, 1488 April 1

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Schultheiss und Schöffen des Reichsgerichtes zu Frannckenfort beurkunden, dass sie auf Ersuchen ihres Mitschöffen Hans von Rin einerseits und des Johann de Petra, Licenciat etc., und des Heinrich Niddernberg, Kanonikus zu S. Peter und Alexander zu Aschaffenburg, andererseits, "uff montag nehst nach dem heligen palmtage als man zalt nach der gepurt Cristi vnsers herren 1488" "uber anleide" gingen, weil für einen Neubau, den Hans neben des Stifts Hof machen wollte, Grenzstreitigkeiten zu regeln waren. Sie erklären, nachdem sie ursprünglich die Entscheidung, da "ferien" seien und heute kein Gerichtstag sei, verschieben wollten, Hans jedoch schon eine Anzahl Werkleute beschäftigt hatte, dass dieser, falls er seine Rechte beschwören könne, bei diesen bleiben solle, es sei denn das Stift beweise das Gegenteil. Die Vertreter des Stifts wollten dies beurkundet haben und beim Kapitel nachfragen, ob dieses mehr wisse oder dem Hans von Ryne "recht thun oder erlassen" wollte, worauf dieser seine Einwilligung zu einer Verschiebung "biß vff montag nehst nach Quasimodogeniti" gab.